Übersicht

Hebesätze 2025

Grundsteuer A: 320 v. H. des Steuermessbetrages

Grundsteuer B: 382 v. H. des Steuermessbetrages

Gewerbesteuer: 370 v. H. des Steuermessbetrages

Hebesätze 2026

Grundsteuer A: 320 v. H. des Steuermessbetrages

Grundsteuer B: 400 v. H. des Steuermessbetrages

Gewerbesteuer: 390 v. H. des Steuermessbetrages

Vergnügungssteuer 2025

für ein Spielgerät ohne Gewinnmöglichkeitpro Monat:

  • Spielhallen: 70 €
  • sonstiger Aufstellungsort: 35 €
  • Killerautomaten: 200 €

für ein Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit: 20 % der Bruttokasse

Gaststättenbetriebe, Nachtlokale und Bars mit Darbietungen im Sinne des § 33a GewO nach konzessionierter Fläche pro Monat: 110 €/je angefangene 10 m²

Vergnügungssteuer 2026

für ein Spielgerät ohne Gewinnmöglichkeitpro Monat:

  • Spielhallen: 70 €
  • sonstiger Aufstellungsort: 35 €
  • Killerautomaten: 200 €

für ein Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit: 25 % der Bruttokasse

Gaststättenbetriebe, Nachtlokale und Bars mit Darbietungen im Sinne des § 33a GewO nach konzessionierter Fläche pro Monat: 110 €/je angefangene 10 m²

Informationen zur Vergnügungssteuer

Hundesteuer 2025

  • Hund: 96 €
  • Kampfhund: 384 €
  • jeder weitere Hund: 192€
  • jeder weitere Kampfhund: 696 €

Hundesteuer 2026

  • Hund: 108 €
  • Kampfhund: 420 €
  • jeder weitere Hund: 216€
  • jeder weitere Kampfhund: 744 €

Information zur Hundesteuer

Zur Beantragung der Hundesteuer haben Sie mehrere Möglichkeiten:

Sie können die Hundesteuer über Service-BW digital anmelden und abmelden.

Auch die Ersatzmarke können Sie, bei Verlust, digital beantragen.

Den Vordruck zur postalischen oder persönlichen Anmeldung oder Abmeldung finden Sie hier.

Bitte senden Sie das Formular vollständig ausgefüllt (gerne mit Telefonnummer für evtl. Rückfragen) und unterschrieben zurück an

Sophia Kohm
Rechnungsamt
Tel.: 07762 808-302
sophia.kohm(@)wehr.de

Steuer- und Abgabensätze der Gemeinden im Landkreis

www.lauchringen.de in der Rubrik "Bürger/Bürgerservice/Finanz- und Grunddaten" liefert eine Übersicht über sämtliche Steuer- und Abgabensätze der Gemeinden im Landkreis Waldshut.