Schulkind Betreuung
Im Gegensatz zur Schule und den Kindertageseinrichtungen hat die Schulkindbetreuung keinen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Sie bietet aber den Kindern berufstätiger Eltern eine spielerische und freizeitbezogene Betreuung mit pädagogischer Begleitung. Es wird familienergänzend, schulbegleitend und freizeitgestaltend gearbeitet. Die Schulkindbetreuung in Form der sogenannten „Randzeit“ und des Horts dient der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Fortführung der Angebote der Wehrer Kindertageseinrichtungen. Die Betreuung findet nur während der Schulzeit statt. Sie gliedert sich in die Betreuung:
- der „Randzeit“ im Rahmen der „verlässlichen Grundschule“ von 7:00-8:30 Uhr und 12:00-13:00 Uhr, für Kinder im schulpflichtigen Alter (von 6 Jahren bis zum Übertritt in die weiterführenden Schulen)
- der „Randzeit PLUS“ im Rahmen der „flexiblen Nachmittagsbetreuung“ von 7:00-8:30 Uhr und 12:00-15:30 Uhr (inkl. Verpflegung)
- Hortbetreuung von 12-17:00 Uhr inkl. Ferienbetreuung (inkl. Verpflegung).
- Ferienbetreuung von 7:30-16:30 Uhr (inkl. Verpflegung): Für eine Ferienbetreuung können die Schulkinder, wenn noch Plätze zur Verfügung stehen, separat im BING Hort an der Schule angemeldet werden. An drei Wochen in den Sommerferien, in den Weihnachtsferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich keine Betreuung statt. Für die Betreuung und Verpflegung der Kinder werden von der Stadt Gebühren erhoben.