Aufnahmekriterien Kindergärten Stadt Wehr

Unsere Plätze werden nach folgenden Kriterien (Reihenfolge) vergeben:

  • Wohnhaft in Wehr zum Zeitpunkt der Aufnahme
  • Berufstätigkeit oder Sprachkurs beider Elternteile
  • Familiäre Situation (Alleinerziehend)
  • Stellungnahme Sozialer Dienst oder Erziehungsberatungsstelle
  • Geschwisterkinder in der Einrichtung

In der Kinderkrippe können im Rahmen der freien Kapazitäten Kinder ab einem Jahr aufgenommen werden. Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze frei sind, werden die Plätze nach anschließenden Kriterien (Reihenfolge) vergeben:

  • Alleinstehende berufstätige Elternteile
  • Berufstätigkeit beider Elternteile (nachweislich)
  • Pädagogische oder Familiäre Gründe (z.B.: Entwicklungsrückstände oder Verwahrlosungserscheinungen)
  • Nachweisliche Sprachkursbesuche beider Elternteile
  • Stellungnahme sozialer Dienst oder Erziehungsberatungsstelle

Im Kindergarten können Kinder im Rahmen freiwerdender Plätze ab dem vollendeten dritten Lebensjahr aufgenommen werden. Wenn keine Betreuungsplätze ab dem dritten Lebensjahr zur Verfügung stehen, rücken die Kinder im September auf und können dann einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen. Die Betreuungsplätze werden nach folgenden Kriterien (Reihenfolge) vergeben:

  • Alter des Kindes
  • Berufstätigkeit der Eltern
  • Pädagogische oder Familiäre Gründe (z.B.: Entwicklungsrückstände oder Verwahrlosungserscheinungen)
  • Nachweisliche Sprachkursbesuche beider Elternteile
  • Stellungnahme sozialer Dienst oder Erziehungsberatungsstelle

Gesonderte Kriterien für die Ganztagesbetreuung für Krippen- und Kindergartenkinder:

  • Berufstätigkeit beider Elternteile von mind. 80% (mit Stundennachweis des Arbeitgebers)
  • Allein Sorgeberechtigte und Auszubildende (mind. 60% Stellenumfang mit Stundennachweis durch den Arbeitgeber)

Weitere Schwangerschaften während der Betreuungszeit:

  • Eltern, die nach einem Jahr wieder arbeiten gehen (nach Rückkehr mind. 80%, bestätigt durch den Arbeitgeber) können den Betreuungsplatz weiterhin nutzen
  • Eltern die längere Erziehungszeit nehmen, erhalten ein Platzangebot aus einem VÖ Kindergarten und können auf der Warteliste verbleiben
  • Eltern, die den Arbeitsplatz kündigen oder verlieren und nicht innerhalb von drei Monaten einen neuen Arbeitsplatz antreten, erhalten ein Platzangebot in einem VÖ Kindergarten und können auf der Warteliste verbleiben
  • Bei Versäumnis des Anzeigens der arbeitsvertraglich geregelten Arbeitszeit, oder Wechsel der Tätigkeit erfolgt eine sofortige Kündigung des Betreuungsvertrages, durch den Träger der Einrichtung