Übersicht

Hebesätze

Grundsteuer A: 320 v. H. des Steuermessbetrages

Grundsteuer B: 380 v. H. des Steuermessbetrages

Gewerbesteuer: 370 v. H. des Steuermessbetrages

Vergnügungssteuer

für ein Spielgerät ohne Gewinnmöglichkeitpro Monat:

  • Spielhallen: 70 €
  • sonstiger Aufstellungsort: 35 €
  • Killerautomaten: 200 €

für ein Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit: 20 % der Bruttokasse

Gaststättenbetriebe, Nachtlokale und Bars mit Darbietungen im Sinne des § 33a GewO nach konzessionierter Fläche pro Monat: 110 €/je angefangene 10 m²

Hundesteuer

  • Hund: 96 €
  • Kampfhund: 384 €
  • jeder weitere Hund: 192€
  • jeder weitere Kampfhund: 696 €

Information zur Hundesteuer

Den Vordruck für eine Hundesteuer An- oder Abmeldung finden Sie hier.

Bitte senden Sie das Formular vollständig ausgefüllt (gerne mit Telefonnummer für evtl. Rückfragen) und unterschrieben zurück an

Sophia Kohm
Rechnungsamt
Tel.: 07762 808-302
sophia.kohm(@)wehr.de

Steuer- und Abgabensätze der Gemeinden im Landkreis

www.lauchringen.de in der Rubrik "Bürger/Bürgerservice/Finanz- und Grunddaten" liefert eine Übersicht über sämtliche Steuer- und Abgabensätze der Gemeinden im Landkreis Waldshut.