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Sie finden das Bürgerbüro im Alten Schloss (Waldstraße 2), mit Zugang vom Rathausplatz sowie vom Parkplatz der Mediathek. Zusätzlich sind wir seit dem 19.12.2014 barrierefrei über einen Aufzug zu erreichen.
Die Verwaltungsstelle Öflingen finden Sie in der Wehratalstr. 60, neben der Schule in Öflingen.
Die Bandbreite der zu bearbeitenden Anliegen reichen von
bis hin zu den Meldeangelegenheiten
sowie der Verwaltung der Fundsachen bis hin zum Wahlservice.
Gelbe Säcke gibt es im Bürgerbüro und im Dorfladen Öflingen.
Abgabe: 1 Rolle pro Haushalt.
WAS IST NEU SEIT 1. NOVEMBER 2015?
Seit dem 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt u. a. die Art und Weise der Datenspeicherung, die Meldepflichten und ebenso die Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen.
Mit dem neuen Bundesmeldegesetz wurde auch die Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt. Der Wohnungsgeber unterliegt somit bei Meldevorgängen der Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Die neue Regelung soll Scheinmeldungen verhindern.
Aktuell muss das Beziehen einer neuen Wohnung bei der Meldebehörde innerhalb von einer Woche nach dem erfolgten Einzug gemeldet werden. Seit dem 01.11.2015 wurden der meldepflichtigen Person zwei Wochen für die Anmeldung des Wohnsitzes eingeräumt. Im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Wohnsitzes hat die meldepflichtige Person dann u. a. die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend.
Somit muss seit dem 01.11.2015 der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Einzug aushändigen, damit dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann.
Sollte die meldepflichtige Person in sein Eigenheim ziehen, so ist in diesen Fällen im Bürgerbüro beim Anmeldevorgang eine Selbsterklärung abzugeben.
Ein Muster der Wohnungsgeberbestätigung ist hier zu finden.
Wohnungsgeberbestätigung nach Bundesmeldegesetz (182.64 kB)
Informationsdownload zum neuen Bundesmeldegesetz
Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz (30.71 kB)
Bürgerbüro
Tel.: 07762 808-444
buergerbuero(@)wehr.de
Verwaltungsstelle Öflingen
Tel.: 07762 808-440
helma.hunzinger(@)wehr.de
Bürgerbüro Wehr sowie Verwaltungsstelle Öflingen:
Mo. bis Fr.: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di. zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do. zusätzlich 15:00 bis 18:30 Uhr