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Beschluss über den Wirtschaftsplan der Bürgerstiftung Wehr gemäß § 97 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 3 GemO für das Haushaltsjahr 2022.
Der Wirtschaftsplan 2022 wird festgesetzt | ||
1. im Erfolgsplan mit | ||
- Erträgen in Höhe von | EUR | 4.272.100 |
- Aufwendungen in Höhe von | EUR | 4.272.100 |
im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je | EUR | 1.140.500 |
2. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von | EUR | 0 |
3. mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von | EUR | 0 |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | EUR | 200.000 |