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Wehr

Bürgerstiftung – Übersicht

Gegründet 1831 - Stiftung des Öffentlichen Rechts

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Die Bürgerstiftung Wehr ist eine rechtsfähige örtliche Stiftung des öffentlichen Rechts im Sinne des § 101 der Gemeindeordnung. Die Satzung der Bürgerstiftung Wehr, entsprechend dem Stiftungsgesetz von Baden-Württemberg, wurde vom Stiftungsrat am 8. August 1978 verabschiedet.

Die Bürgerstiftung Wehr geht auf eine Stiftung des Wehrer Fabrikanten Philipp Merian zurück, welcher im Jahre 1831 der Gemeinde Wehr zur Errichtung eines Armenhauses einen Betrag von 10 000 Gulden schenkte.

Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken und nimmt Aufgaben des öffentlichen Gesundheitswesens, der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens in der Stadt wahr. Die Stiftung betreibt ein Pflegeheim mit 48 Plätzen und seit Juli 2005 12 zusätzliche Plätze in einer Demenzabteilung, ein Altenheim mit 28 Plätzen und 2 Kurzzeitpflegeplätzen, 45 Altenwohnungen und ein Ärztehaus.

Die Bücher der Bürgerstiftung werden nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung geführt.

Stiftungsbehörde ist der Gemeinderat der Stadt Wehr mit dem Bürgermeister als Vorsitzenden.

Die Verwaltung, die Kassen- und Rechnungsführung der Stiftung obliegen der Stadt Wehr.

Weitere Informationen:

Service

Schnellüberblick

Stadtverwaltung Wehr

Hauptstraße 16
79664 Wehr
Tel. +49 7762 808-0
Fax. +49 7762 808-150
E-Mail: stadt@wehr.de
www.wehr.de