Beschluss über den Wirtschaftsplan der Bürgerstiftung Wehr gemäß § 97 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 3 GemO für das Haushaltsjahr 2013.
1. Wirtschaftsplan
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Der Wirtschaftsplan 2013 wird festgesetzt 1. im Erfolgsplan mit - Erträgen in Höhe von - Aufwendungen in Höhe von |
EUR 3.472.100 EUR 3.472.100 |
| im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgagen in Höhe von je | EUR 656.900 |
| 2. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von | EUR 130.000 |
3. mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
| EUR 0 |
2. Kassenkreditermächtigung
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Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf festgesetzt. | EUR 200.000 |
