Im Pflegeheim steht ein Zimmer speziell für Kurzzeitpflegegäste zur Verfügung.
Kurzzeitpflege – Zimmer im Pflegeheim
Für wen ist dieses Betreuungsangebot geeignet?
Die Kurzzeitpflegeplätze der Bürgerstiftung Wehr stehen allen Pflegestufen zur Verfügung. Ein Anspruch auf Leistungen der Kurzzeitpflege besteht höchstens für die Dauer von vier Wochen pro Kalenderjahr. Wenn ein solcher Anspruch besteht, übernehmen die Pflegekassen einen Teil der Kosten. Die Leistungen der Pflegekassen sind auf 1.550 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Die Frage der Kostenübernahme ist vom Bewohner bzw. dessen Angehörigen direkt mit der zuständigen Pflegekasse zu klären.
Wann kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden?
Laut dem Wortlaut des Gesetzes kommt Kurzzeitpflege in Betracht, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und auch teilstationäre Pflege (Tagespflege oder Nachtpflege) nicht ausreicht.
Dies kann z. B. im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen der Fall sein oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.
Ansprechpartner
Claudia Moser
Höfstraße 19
79664 Wehr
Telefon: +49 (7762) 5219-100
Fax: +49 (7762) 5219-119
E-Mail: claudia.moser@wehr.info
