Die Einzimmerwohnungen in der Höfstraße 21 und 23 haben ca. eine Wohnfläche von 40 m², die Zweizimmerwohnungen eine Fläche von 50 m². Zu den Wohnungen gehört entweder ein Kellerraum (Höfstraße 21) oder ein Abstellraum (Höfstraße 23) sowie eine Loggia. Die Wohnungen sind in den 70 er Jahren als Teil des Altenzentrums errichtet worden. Mit der Anmietung der Wohnung ist keine spezielle Betreuung verbunden. Selbstverständlich steht aber die Mitarbeiterin der Verwaltung bei Rückfragen gerne zur Verfügung. Die Wohnungen haben alle einen Balkon.
In der Höfstraße 21 wurden in den letzten Jahren die Bäder umgebaut, in der Höfstraße 23 wurden die Küchen in den letzten Jahren erneuert.
Die Wohnungen liegen zentrumsnah.
Die Mieter der Altenwohnungen haben die Möglichkeit das Mittagessen aus der eigenen Küche der Bürgerstiftung zu beziehen.
Die Kaltmiete der Wohnungen liegt zwischen 170,00 und 220,00 Euro.
Altenwohnungen – Höfstraße 21 und 23
Altenwohnungen
Die Altenwohnungen in der Höfstraße 21 wurden im April 1972 fertig gestellt und bezogen. Das Gebäude umfasst 18 Einzimmerwohnungen sowie 6 Zweizimmerwohnungen. Im Gebäude der Höfstraße 23 befinden sich 18 Einzimmerwohnungen und 3 Zweizimmerwohnungen.
