Für wen ist ein Platz im Altenheim geeignet?
Für einen Altenheimplatz können sich Seniorinnen und Senioren anmelden, die entweder keinen oder einen sehr geringen (Pflegeklasse 0 K) oder einen geringen pflegerischen Hilfebedarf (Pflegeklasse 0 G) haben. Für die Pflegeklasse 0 werden von den Pflegekassen keine Zahlungen geleistet. Personen, die pflegebedürftig gemäß dem Sozialgesetzbuch XI sind (Zuordnung zur Pflegestufe 1, 2 oder 3), können sich nicht für einen Platz im Altenheim anmelden, sondern müssten sich im Pflegeheim anmelden. Den Bewohnerzimmern ist ein Bad angegliedert. Die Zimmer verfügen über einen Telefon- und Fernsehanschluss und haben einen Balkon.
Die Verpflegung besteht wie im Pflegeheim aus täglich drei Mahlzeiten sowie aus einem Nachmittagskaffee. Die Mahlzeiten werden in der Zentralküche der Bürgerstiftung Wehr zubereitet.
