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Wehr

Gebühren – Stand 01.01.2007

Wassergebühr je m³: 1,95 € + 7% USt.
Abwassergebühr je m³: 2,90 €

Friedhofsgebühren

Reihengrab: 200,00 €
Einzelwahlgrab ohne Tieferlegung 700,00 €
Einzelwahlgrab mit Tieferlegung 800,00 €
Zuschlag für Ortsfremde: auf Anfrage bei der Verwaltung
Doppelgrabstätte: 1.800,00 €

Friedhofshallenbenutzung

Benutzung der Einsegnungshalle ohne Kühlzelle:        55,00 €
Benutzung der Kühlzelle pro angefangenen Tag:        30,00 €

Schwimmbadgebühren

          Freibad       Hallenbad
1. Tageskarten zum einmaligen Eintritt    
a) Kinder und Jugendliche (ab 6 bis 16 Jahre), Schwerbehinderte mit amtlichen Ausweis 1,20 € 1,50 €
b) Schüler über 16 Jahre, Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Erwachsene mit Kur- und Ferienkarte 2,00 € 2,50 €
c) Erwachsene 2,50 € 3,00 €
2. Dutzendkarten (nicht übertragbar auf andere Personen)    
a) Kinder und Jugendliche (ab 6 bis 16 Jahre), Schwerbehinderte mit amtlichen Ausweis 12,00 € 15,00 €
b) Schüler über 16 Jahre, Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Erwachsene mit Kur- und Ferienkarte 20,00 € 25,00 €
c) Erwachsene 25,00 € 30,00 €
3. Saisonkarten (nicht übertragbar auf andere Personen)    
a) Kinder und Jugendliche (ab 6 bis 16 Jahre), Schwerbehinderte mit amtlichen Ausweis 25,00 € 30,00 €
b) Schüler über 16 Jahre, Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Erwachsene mit Kur- und Ferienkarte 40,00 € 60,00 €
c) Erwachsene 50,00 € 90,00 €

4.

Familienkarte als Saisonkarte

(nicht übertragbar auf andere Personen)

100,00€ 120,00 €
  Familienkarte als Tageskarte   6,00 €

Für Kinder unter 6 Jahren werden keine Gebühren erhoben.

Saison- und Familienkarten sind im Vorverkauf bei der Stadtverwaltung an der Pforte erhältlich. Während der Saison sind die Karten direkt im Freibad erhältlich. Sie werden mit einem aktuellen Lichtbild versehen und sind spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Antragsstellung bei der Pforte bzw. im Freibad wieder abzuholen.

Kindergartengebühren

1. Kind: 75,00 €
2. Kind: 41,00 €
   

Für das 3. Kind und jedes weitere Kind aus einer Familie, die gleichzeitig einen städtischen Kindergarten besuchen, wird keine Gebühr erhoben.

Über mögliche Sozialtarife erkundigen Sie sich bitte bei den Leitern des jeweiligen Kindergartens oder bei Frau Springstein bei der Stadtverwaltung.

Wohngeldempfänger haben bei Vorlage eines aktuellen Wohngeldbescheides Anspruch auf 30%ige Minderung des jeweils zutreffenden Gebührensatzes.

Müllabfuhrgebühren

ab 01.01.2006 wurde das Müllgebührensystem des Landkreises Waldshut geändert. Zuständig ist seit diesem Zeitpunkt wieder das Landratsamt Waldshut. Aktuelle Gebührensätze erfragen Sie bitte direkt beim Landratsamt unter der Telefon-Nummer: 07751/86-5432

Weitere Informationen:

Service

Schnellüberblick

Stadtverwaltung Wehr

Hauptstraße 16
79664 Wehr
Tel. +49 7762 808-0
Fax. +49 7762 808-150
E-Mail: stadt@wehr.de
www.wehr.de