Beschließende Ausschüsse
Der Gemeinderat kann durch die Hauptsatzung beschließende Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen. Die Stadt Wehr hat folgende beschließende Ausschüsse:
Der Gemeinderat kann durch die Hauptsatzung beschließende Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen. Die Stadt Wehr hat folgende beschließende Ausschüsse:
Hauptstraße 16
79664 Wehr
Tel. +49 7762 808-0
Fax. +49 7762 808-150
E-Mail: stadt@wehr.de
www.wehr.de