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Um Ihren Besuch im Rathaus zu erleichtern, haben wir hier die typischen Dienstleistungen unserer Verwaltung zusammengestellt. So können Sie sich bereits vor Ihrem Behördengang informieren.
Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) führen für jeden Zulassungsbezirk ein Zahnarztregister, in dem sie Zahnärzte und Zahnärztinnen erfassen. Es enthält Angaben über die Person und die berufliche Tätigkeit der Zahnärzte und Zahnärztinnen, die für die Zulassung von Bedeutung sind.
Sie müssen sich zunächst in das Zahnarztregister eintragen lassen, wenn Sie
die Zahnarztregisterstelle bei der Bezirksdirektion der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Baden-Württemberg, in dessen Zulassungsbezirk Sie wohnen
Hinweis: Bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands können Sie das Zahnarztregister frei wählen.
Sie
Hinweis: Die zweijährige Vorbereitungszeit kann in manchen Fällen entfallen. Dafür müssen Sie in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein nach dem Gemeinschaftsrecht anerkanntes Diplom erworben haben und zur Berufsausübung berechtigt sein.
Mindestens sechs Monate der Vorbereitungszeit müssen Sie einem oder mehreren Vertragszahnärzten oder Vertragszahnärztinnen assistiert oder sie vertreten haben. Bis zu drei Monate dieser Zeit können Sie durch eine Tätigkeit gleicher Dauer in einer Universitätszahnklinik ersetzen.
Achtung: Vertretungszeiten werden nur anerkannt, wenn Sie davor mindestens ein Jahr lang angestellt waren:
Die übrige Vorbereitungszeit können Sie auch als angestellte Zahnärztin oder Zahnarzt in einer der genannten Einrichtungen ableisten. Tätigkeiten können erst ab einer Länge von drei Wochen angerechnet werden.
Sie müssen alle im Antrag gemachten Angaben nachweisen und Ihrem Antrag die folgenden Dokumente beilegen:
Sie müssen die Dokumente im Original oder als beglaubigte Abschrift vorlegen.
Hinweis: Wenn Sie die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen können, müssen Sie auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Fragen Sie direkt bei der zuständigen Stelle nach, auf welche Art Sie die Nachweise erbringen können.
Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Zahnarztregister stellen. Über die Eintragung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.
Hinweis: Bei zwei Teilzulassungen in verschiedenen Zulassungsbezirken erfolgen zwei Eintragungen in die Zahnarztregister der jeweiligen Bezirke.
EUR 100,00
Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Albstadtweg
9
70567
Stuttgart
Telefon: 0711/7877-0
Fax: 0711/7877-264
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.01.2018 freigegeben.
Stadt Wehr
Haupstr. 16, 79664 Wehr
Tel.: +49 7762 808-0
Fax: +49 7762 808-150
stadt(@)wehr.de