Hauptmenü
- Stadtinfo
- Rathaus & Gemeinderat
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Gäste
- Wirtschaft & Gewerbe
Um Ihren Besuch im Rathaus zu erleichtern, haben wir hier die typischen Dienstleistungen unserer Verwaltung zusammengestellt. So können Sie sich bereits vor Ihrem Behördengang informieren.
Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Sein Wahlrecht ausüben kann in der Regel nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Im Ausland lebende Deutsche, die bei keiner Meldebehörde in Deutschland gemeldet sind, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
die Gemeinde, in der Sie vor Ihrem Fortzug aus Deutschland zuletzt gemeldet waren
Voraussetzungen sind:
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die
keine
Sie müssen die Eintragung mit einem Formular mit eidesstattlicher Versicherung beantragen. Den Antrag müssen Sie persönlich unterschreiben.
Vordrucke und Merkblätter für die Antragstellung können Sie anfordern bei:
Hinweis: Personen, die den Antrag nicht selbst ausfüllen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt unterschreiben.
Sie müssen den Antrag spätestens 21 Tage vor der Wahl stellen.
Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG) (Deutsche Staatsangehörigkeit)
Stadt Wehr
Hauptstr.
16
79664
Wehr (Baden)
Telefon: 07762/808-0
Fax: 07762/808-150
stadt(@)wehr.de
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 14.08.2017 freigegeben.
Stadt Wehr
Haupstr. 16, 79664 Wehr
Tel.: +49 7762 808-0
Fax: +49 7762 808-150
stadt(@)wehr.de