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Um Ihren Besuch im Rathaus zu erleichtern, haben wir hier die typischen Dienstleistungen unserer Verwaltung zusammengestellt. So können Sie sich bereits vor Ihrem Behördengang informieren.
Sein Wahlrecht ausüben kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
Sie werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn Sie
die Gemeinde, in der Sie vor Ihrem Wegzug aus Deutschland zuletzt gemeldet waren
Hinweis: Wenn Sie nie in Deutschland gemeldet waren, ist das Bezirksamt Mitte in Berlin für Sie zuständig.
Wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie
keine
Sie müssen die Eintragung auf einem vorgegebenen Formular mit eidesstattlicher Versicherung beantragen. Den Antrag müssen Sie persönlich unterschreiben.
Vordrucke und Merkblätter für die Antragstellung können Sie anfordern
Hinweis: Personen, die den Antrag nicht selbst ausfüllen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt unterschreiben.
Sie müssen den Antrag spätestens am 21. Tag vor der Wahl stellen.
Stadt Wehr
Hauptstr.
16
79664
Wehr (Baden)
Telefon: 07762/808-0
Fax: 07762/808-150
stadt(@)wehr.de
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 19.05.2017 freigegeben.
Stadt Wehr
Haupstr. 16, 79664 Wehr
Tel.: +49 7762 808-0
Fax: +49 7762 808-150
stadt(@)wehr.de