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Um Ihren Besuch im Rathaus zu erleichtern, haben wir hier die typischen Dienstleistungen unserer Verwaltung zusammengestellt. So können Sie sich bereits vor Ihrem Behördengang informieren.
Sie können als Arbeitgeber einem Auszubildenden noch nach Ablauf der Probezeit kündigen, jedoch nur fristlos.Dafürmuss ein wichtiger Grund vorliegen.
Hinweis: In vielen Fällen können frühzeitige Gespräche mit den Auszubildenden, der Jugendvertretung oder dem Betriebsrat helfen, Probleme zu beseitigen. Hilfestellung bieten auch die Ausbildungsberater und Ausbildungsberaterinnen der für die Ausbildung zuständigen Stellen. Beratung und Hilfe zum Umgang mit problematischen Auszubildenden erhalten Sie auch bei Kammern oder Innungen und Berufsschulen.
Ein besonderer Kündigungsschutz gilt für
für die Austragung aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse: die für Ihr Unternehmen für die Ausbildung zuständige Stelle (Kammer oder Regierungspräsidium), die auch den Ausbildungsvertrag eingetragen hat
Voraussetzungen für die Kündigung von Auszubildenden nach der Probezeit sind:
Die rechtlichen Voraussetzungen sind im Einzelfall kompliziert. Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beraten.
Sie müssen den Betriebsrat vor der Kündigung anhören. Die Kündigung muss schriftlich unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
Hinweis: Bei minderjährigen Auszubildenden müssen Sie die Kündigung gegenüber den gesetzlichen Vertretern (die Eltern) erklären. Allgemeine Informationen über die Formalien einer außerordentlichen Kündigung finden Sie im Kapitel "Kündigung durch den Arbeitgeber".
Bei behinderten Auszubildenden müssen Sie vor der Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes einholen.
Bei einer wirksamen Kündigung müssen Sie die Auszubildenden aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse abmelden. Einen Vordruck finden Sie beispielsweise auf den Seiten der Handwerkskammer. Außerdem müssen Sie Ihre Auszubildenden bei der Berufsschule und bei der Krankenkasse abmelden.
Sie müssen die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Fehlverhaltens gegenüber dem Auszubildenden oder der Auszubildenden erklären.
Bei der Kündigung von Minderjährigen müssen die gesetzlichen Vertreter die Kündigung auch innerhalb dieser zwei Wochen erhalten.
Die Auszubildenden können sich gegen die Kündigung wenden. Besteht bei der zuständigen Stelle ein Schlichtungsausschuss,könnensiezunächst dort die Durchführung der Schlichtungbeantragen. Je nach Ausgang des Schlichtungsverfahrens können sie danachKlage beim Arbeitsgericht erheben.
Architektenkammer Baden-Württemberg
Danneckerstraße
54
70182
Stuttgart
Telefon: 0711 / 2 196-135
Fax: 0711 / 2196-121
info(@)akbw.de
Geschäftsstelle Konstanz
Schützenstraße
8
78462
Konstanz
Telefon: 07531/2860-0
Fax: 07531/2860-165
info(@)konstanz.ihk.de
Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr, Freitag 08:00 - 15:00
Geschäftsstelle Schopfheim
E.-Fr.-Gottschalkweg
1
79650
Schopfheim
Telefon: 07622/3907-0
Fax: 07622/3907-250
info(@)konstanz.ihk.de
Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr, Freitag 08:00 - 16:00
Handwerkskammer Konstanz
Webersteig
3
78462
Konstanz
Telefon: 07531/205-0
Fax: 07531/16468
info(@)hwk-konstanz.de
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag von 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee
Schützenstraße
8
78462
Konstanz
Telefon: 07531/2860-0
Fax: 07531/2860-165
info(@)konstanz.ihk.de
Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr, Freitag 08:00 - 16:00
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Villastraße
1
70190
Stuttgart
Telefon: 0711 / 99347-0
Fax: 0711 / 99347-45
info(@)lak-bw.de
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Jahnstraße
40
70597
Stuttgart
Telefon: 0711 - 769 89 0
Fax: 0711 - 769 89 50
info(@)laek-bw.de
Landestierärztekammer Baden-Württemberg
Am Kräherwald
219
70193
Stuttgart
Telefon: 0711 - 7 228 632 - 0
Fax: 0711 - 7 228 632 - 20
info(@)ltk-bw.de
Sprechzeiten:
Telefonische Sprechzeiten: 0711 - 7 228 632 - 0
Mo, Di, Do, Fr: 9:00 - 12:00 Uhr
Mi 13:30 - 16:00 Uhr
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Albstadtweg
9
70567
Stuttgart
Telefon: (0711) 2 28 45-0
Fax: (07 11) 2 28 45-44
info(@)lzk-bw.de
Notarkammer Baden-Württemberg
Friedrichstraße
9a
70174
Stuttgart
Telefon: 0711 30 58 77 0
Fax: 0711 30 58 77 69
info(@)notarkammer-baden-wuerttemberg.de
Rechtsanwaltskammer Freiburg
Gartenstraße
21
79098
Freiburg
Telefon: 0761-32563
Fax: 0761-286261
info(@)rak-freiburg.de
Regierungspräsidium Freiburg
Bissierstraße
7
79114
Freiburg
Telefon: 0761/208-0
Fax: 0761/208-394200
poststelle(@)rpf.bwl.de
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Steuerberaterkammer Südbaden
Wentzingerstrasse
19
79106
Freiburg
Telefon: 0761/705260
Fax: 0761/7052626
info(@)stbk-suedbaden.de
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart hat dessen ausführliche Fassung am 30.04.2015 freigegeben.
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